Eurodefense | Ziele
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Ziele

EuroDefense (Deutschland) setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnerassoziationen insbesondere für folgende Ziele ein:

  1. Die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) muss sich zügig auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon zu einem wirksamen politischen, militärischen und zivilen Instrument der Europäer weiterentwickeln, damit Europa zu einem gleichberechtigten Partner der USA wird.

    Die GSVP muss so ausgestaltet werden, dass sie kompatibel zur NATO ist, bleibt und diese stärkt;

    die GSVP soll in ihrem Aufbau so weit wie möglich keine Duplizierung von nutzbaren NATO-Strukturen vornehmen;

    die GSVP benötigt ein „Europäisches Weißbuch“, um Ziele, Herausforderungen und Erfordernisse im Hinblick auf die zivilen und militärischen Fähigkeiten sowie den finanziellen Bedarf einer breiten Öffentlichkeit aufzuzeigen.

  2. Die Vereinbarungen zwischen der EU und der NATO zur Durchführung von Missionen – (a) Krisenmanagement durch friedenserhaltende, -erzwingende und -unterstützende Maßnahmen, (b) humanitäre Hilfe, (c) Rettungsdienst (d) Kampf gegen den Terrorismus,(e) Rüstungskontrolle – müssen weiterhin konsequent genutzt und umgesetzt werden.
  3. Es muss verdeutlicht werden, welche Maßnahmen für die EU auch ohne signifikante Unterstützung der USA durchführbar sein sollen. Transparenz ist hierbei zwingend erforderlich.
    Dies gilt ganz besonders für die in Helsinki 1999 beschlossene „Europäische Eingreiftruppe“ von 60.000 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung (Headline Goals 2010) und den 2004 beschlossenen “Battle Groups“;
    die EU muss sich bemühen, die Defizite bei den Streitkräften so schnell wie möglich koordiniert zu beseitigen.
  4. Die Verteidigungshaushalte der EU-Staaten sind mindestens auf einer Höhe von 2% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu stabilisieren, um markante Schwächen insbesondere in den Bereichen strategische Aufklärung, Führung, Luft- und Seetransport zu beseitigen.
  5. Der Bekämpfung des Terrorismus ist unverändert hohe Priorität einzuräumen. Ein erweitertes Verständnis von Sicherheit und Verteidigung muss der Gesellschaft vermittelt werden als vernetzte Sicherheit.
  6. Eine verbesserte Rüstungskooperation der Europäer ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Stärkung europäischer militärischer Fähigkeiten.
    Die EU muss die 2004 neu geschaffene “Verteidigungsagentur“ konsequent nutzen, um die Mittel für wehrtechnische Forschung und Entwicklung der Mitglieder zu bündeln, diese kostengünstiger einzusetzen und um den europäischen Rüstungsmarkt zu stärken;
    die EU muss gemeinsame, verbindliche Richtlinien für Rüstungsexporte erlassen und auf deren einheitliche Anwendung achten.
  7. Das Europäische Parlament sollte ungeachtet der erfolgten Einrichtung eines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung einen Verteidigungsausschuss einrichten, der gemeinsam mit der Kommission und dem Ministerrat der EU die GSVP flankiert und gestaltet.